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Energieausweis Bedarf für reine Wohngebäude

Bei der Besichtigung einer Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll und unter die Energieeinsparverordnung fällt, muss er vom Besitzer/Besitzerin oder auch Makler/Maklerin vorgelegt werden.

Von |2026-08-28T08:34:35+00:00Juni 10, 2024|Ausführung, Filter|Kommentare deaktiviert für Energieausweis Bedarf für reine Wohngebäude
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