Bebauungsplan prüfen lassen

Ein Bebauungsplan trifft Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung in seinem Geltungsbereich. Dies können z.B. die überbaubare Fläche, Abstände, Dachformen und -ausrichtungen, Trauf- und Firsthöhe etc. sein. Für eine erste Orientierung sollte der Bauinteressierte das örtliche Planungsamt aufsuchen und sich dort beraten lassen, ob sein angestrebtes Bauziel unter den Festsetzungen des Bebauungsplanes grundsätzlich möglich ist.

Was wir für Sie tun können:

Bei effeff.ac kann sich der Bauwillige beraten lassen, ob unter den regulierenden Randbedingungen eines B-Planes auch besonders energieeffiziente Gebäude möglich sind. Die Himmelsausrichtung von Gebäude und Dach, die Abschattung durch umstehende Gebäude oder Bäume etc. sind dabei wichtige Parameter. Gerade in noch wenig bebauten Gebieten muss berücksichtigt werden, wie das Gebiet in der Zukunft bebaut aussehen wird und ob auch dann noch geeignete Randbedingungen für das angedachte Energiekonzept herrschen werden.