NRW.Bank
Die NRW.BANK, entstanden aus der Westdeutschen Landeszentralbank Girozentrale, ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie hilft mit zinsgünstigen Darlehen bei Bau, Kauf, Sanierung oder Umbau Ihrer Immobilie.
Grundsätzlich ergibt sich eine Einteilung in die Bereiche selbst genutzter bzw. vermieteter Wohnraum mit der Unterscheidung Neubau und Bestandsimmobilie.
Programme für selbst genutzten Wohnraum:
Neubau / Ersterwerb einer Immobilie
Erwerb einer Bestandsimmobilie
Reduzierung von Barrieren in einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis 20% möglich)
Baumaßnahmen zur behindertengerechten Nutzung bei Neubau / Ersterwerb einer Immobilie (Tilgungszuschuss bis zu 50% möglich)
Baumaßnahmen zur behindertengerechten Nutzung einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis zu 50% möglich)
Verbesserung der Energieeffizienz einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis zu 20% möglich)
Denkmalgerechte Modernisierung einer Bestandsimmobilie
Standortaufbereitung von Flächen mit dem Ziel des Neubaus von Wohngebäuden
Alle obigen Programme sind über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Bereich das zu fördernde Wohngebäude liegt, zu beantragen.
Abweichend hiervon ist der Weg über die Hausbank zu wählen im Falle einer:
Gebäudesanierung
Verbesserung der Energieeffizienz
Verringerung des Ressourcenverbrauchs
Behebung baulicher Mängel (Schadstoffsanierung)
Bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Bei Planungen von Modernisierungsmaßnahmen oder auch Neubauten gibt es immer eine Vielzahl von individuellen Wünschen. Wir beraten Sie, wie Sie diese am besten in Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und Ihrem Budget bringen.
Programme für Mietwohnungen:
Neubau von Wohnraum
Miet- und Genossenschaftswohnungen
zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen
zur Vermietung bestimmte Einfamilienhäuser
Pflegewohnplätze im Zusammenhang mit Förderung von Mietwohnungen
Neubau von Wohnraum oder Umbau / Erweiterung von Bestandsgebäuden
Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber
Gruppenwohnungen
Wohnheimplätze oder Gemeinschaftsräume für Studierende
Wohnheimplätze oder Gemeinschaftsräume für Menschen mit Behinderung
Zusätzliche Baumaßnahmen bei Wohnungen für Menschen mit Behinderung (Tilgungszuschuss bis 20% möglich)
Bestandsgebäude
Neuschaffung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen im Bestand
Reduzierung von Barrieren in einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis 20% möglich)
Verbesserung der Energieeffizienz einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis 20% möglich)
Bauliche Maßnahmen zur wohnungswirtschaftlichen Verbesserung und Verbesserung des Umfelds hochverdichteter Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre (in Kombination mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz)
Standortaufbereitung von Flächen mit dem Ziel des Neubaus von Wohngebäuden
Bauliche Anpassung / Umbau bestehender vollstationärer Pflegewohnplätze
Näheres dazu erfahren Sie in der Beratung bei effeff.ac.