NRW.Bank

Die NRW.BANK, entstanden aus der Westdeutschen Landeszentralbank Girozentrale, ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sie hilft mit zinsgünstigen Darlehen bei Bau, Kauf, Sanierung oder Umbau Ihrer Immobilie.
Grundsätzlich ergibt sich eine Einteilung in die Bereiche selbst genutzter bzw. vermieteter Wohnraum mit der Unterscheidung Neubau und Bestandsimmobilie.

Programme für selbst genutzten Wohnraum:

  • Neubau / Ersterwerb einer Immobilie
  • Erwerb einer Bestandsimmobilie
  • Reduzierung von Barrieren in einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis 20% möglich)
  • Baumaßnahmen zur behindertengerechten Nutzung bei Neubau / Ersterwerb einer Immobilie (Tilgungszuschuss bis zu 50% möglich)
  • Baumaßnahmen zur behindertengerechten Nutzung einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis zu 50% möglich)
  • Verbesserung der Energieeffizienz einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis zu 20% möglich)
  • Denkmalgerechte Modernisierung einer Bestandsimmobilie
  • Standortaufbereitung von Flächen mit dem Ziel des Neubaus von Wohngebäuden

Alle obigen Programme sind über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Bereich das zu fördernde Wohngebäude liegt, zu beantragen.

Abweichend hiervon ist der Weg über die Hausbank zu wählen im Falle einer:

Gebäudesanierung

  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • Verringerung des Ressourcenverbrauchs
  • Behebung baulicher Mängel (Schadstoffsanierung)
  • Bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Bei Planungen von Modernisierungsmaßnahmen oder auch Neubauten gibt es immer eine Vielzahl von individuellen Wünschen. Wir beraten Sie, wie Sie diese am besten in Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und Ihrem Budget bringen.

Programme für Mietwohnungen:

Neubau von Wohnraum

  • Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen
  • zur Vermietung bestimmte Einfamilienhäuser
  • Pflegewohnplätze im Zusammenhang mit Förderung von Mietwohnungen

Neubau von Wohnraum oder Umbau / Erweiterung von Bestandsgebäuden

  • Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber
  • Gruppenwohnungen
  • Wohnheimplätze oder Gemeinschaftsräume für Studierende
  • Wohnheimplätze oder Gemeinschaftsräume für Menschen mit Behinderung
  • Zusätzliche Baumaßnahmen bei Wohnungen für Menschen mit Behinderung (Tilgungszuschuss bis 20% möglich)

Bestandsgebäude

  • Neuschaffung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen im Bestand
  • Reduzierung von Barrieren in einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis 20% möglich)
  • Verbesserung der Energieeffizienz einer Bestandsimmobilie (Tilgungszuschuss bis 20% möglich)
  • Bauliche Maßnahmen zur wohnungswirtschaftlichen Verbesserung und Verbesserung des Umfelds hochverdichteter Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre (in Kombination mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz)
  • Standortaufbereitung von Flächen mit dem Ziel des Neubaus von Wohngebäuden
  • Bauliche Anpassung / Umbau bestehender vollstationärer Pflegewohnplätze

Näheres dazu erfahren Sie in der Beratung bei effeff.ac.