Da ein Teil der Kellerräume in den beheizten Bereich einbezogen werden sollte, erfolgte eine Dämmung der Bodenplatte – integriert in den Aufbau der neu verlegten Fußbodenheizung – mit Polyurethanplatten der Stärke 5 cm WLG (Wärmeleitgruppe) 025 sowie 2 cm WLG 035.
Die in diesem Bereich vorhandenen anteiligen Kelleraußenwände (gegen Erdreich) wurden von innen mit einer besonders feuchtigkeitsaufnehmenden Dämmplatte – 14 cm WLG 045 – verkleidet.
Die darüber liegenden Anteile (gegen Außenluft) erhielten eine Sockeldämmung in 18 cm WLG 035.
Ferner wurden die Kellertüren erneuert und der Kellerabgang aus bauphysikalischen Gründen gedämmt.
Zwischen den unbeheizten Kellerräumen und dem Erdgeschoß wurde die Kellerdecke auf der Warmseite mit 12 cm WLG 035 gedämmt. Die Dämmung der Außenwände erfolgte mit einem offenporigen Styropor der Stärke 20 cm WLG 035. Ebenso wie mineralische Dämmstoffe weist dieses – im Gegensatz zu konventionellem Styropor – den gleichen Wasserdampfdiffusionswiderstand (µ = 10) auf wie eine Ziegelwand.
Zur Vermeidung von Wärmebrücken wurden z.B. die Treppenaufgänge der vorhandenen Eingänge abgerissen und – jetzt thermisch getrennt – erneuert.
Die vorhandenen Holzfenster – ausgestattet noch mit Einfachverglasung – wurden durch dichtschließende Kunststofffenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung mit einem Uw-Wert von 0,84 W/(m²K) ersetzt. Ebenso wurden die Hauseingangstüren ausgetauscht.
Da die Dachgeschoßebene komplett zu Wohnzwecken ausgebaut wurde, kam im Zuge der Dacherneuerung eine Steildachdämmung in 22 cm WLG 035 zum Einbau. Gaubenfront und –seiten wurden mit 18 cm WLG 035, das Gaubendach ebenso wie die Flachdächer mit 24 cm WLG035 gedämmt. Die im Dach verbauten Dachflächenfenster weisen einen Uw-Wert von 1,4 W/(m²K) auf.
Zwecks Qualitätssicherung wurden die obigen Maßnahmen mittels Thermografie und Luftdichtigkeitsmessung (sogenannter „Blower-Door“ Test) überprüft.
Der vorhandene Niedertemperatur-Gasheizkessel wurde durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Diese wird bei der Trinkwassererwärmung durch eine thermische Solaranlage unterstützt. Nach Demontage der vorhandenen – defekten – Heizkörper erfolgte eine Umrüstung auf Fußboden-/Wandflächenheizung. Diese wurde selbstverständlich mit einer raumweisen elektronischen Temperaturregelung versehen und ein vollständiger hydraulischer Abgleich durchgeführt.
Zur Sicherstellung des Luftwechsels kommt eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnungsgrad ≥85 % zum Einsatz.
Die Summe aller Maßnahmen führte zu einer 30%igen Unterschreitung des EnEV-Neubauniveaus (Stand EnEV 2007). Nach KfW handelt es sich also um ein Energiesparhaus 70 und wurde entsprechend den damaligen Richtlinien von der KfW Bank gefördert. Weiterhin fiel das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Modernisierung unter das Breitenförderprogramm 4 des örtlichen Energieversorgers STAWAG, der darüber hinaus auch noch den Einbau der thermischen Solaranlage der Lüftungsanlage und des Luftdichtheitstest („Blower -Door-Test“) förderte. Weitere Fördermittel erfolgten durch erfolgreiche Beantragung vom BAFA für die Solarthermie und die Wärmepumpe, darüber hinaus wurde die kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung vom Landeseigenen progres.nrw Förderprogramm erheblich bezuschusst.
Der Vergleich der Modernisierungskosten zwischen dem EnEV-Neubauniveau (damals nach EnEV 2007) mit der ausgeführten 30% Unterschreitung des EnEV Standards erbrachte nach Abzug der gewährten höheren Fördergelder Mehrkosten in Höhe von 104,50 €. Man sieht also: Das richtige Konzept clever umgesetzt lohnt sich auch finanziell!