FRAGEN? BERATUNG?
effeff.ac Beratungszentrum
AachenMünchener Platz 4
52064 Aachen
Wegbeschreibung
Beratungszeiten
Di. – Do.: 9:00 – 16:00 Uhr
0241 990013-0
effeff.ac Terminvereinbarung
Mo. – Do.: 8:30 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:30 – 14:30 Uhr
0241 990013-0
frage@effeff.ac
Fördermittel
Die einzelnen Fördermittelgeber gliedern sich in Förderungen durch:
Teilweise lassen sich die Fördermittel miteinander kombinieren.
BEG (Bundesförderung f. Effiziente Gebäude)
Stand 05/2024
Die Zahlen ändern sich häufig. Zum aktuellen Stand können wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch Auskunft geben.
Antrag über BAFA
ausschließlich Bestand:
Antrag über KfW
Bestand:
Gebäudehülle ohne iSFP:
Gebäudehülle mit iSFP:
Heizung:
Neubau:
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen und begleiten Sie rund um das Thema Energieeffizienz und Förderprogramme. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Land NRW
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen und begleiten Sie rund um das Thema Energieeffizienz und Förderprogramme. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kommunale Fördermittelgeber
Stadt AC
Aktuell (Stand 05/2024) gibt es zwei städtische Förderprogramme, die Sie dabei unterstützen, Ihr Haus klimafreundlich und fit für die Zukunft zu machen: Das Solarförderprogramm „Öcher Solar Offensive“ und das Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude.
Zudem auch:
Städteregion AC
Kommunale Energieversorger
Stromspar-Prämie! / Heizungswartung / Hydraulischer Abgleich / Wärmepumpe / Elektromobilität / Heizungsumstellung auf Wärme-Contracting / Heizungsumstellung auf Fernwärme
Stromspar-Prämie! / Heizungswartung / Hydraulischer Abgleich / Wärmepumpe / Elektromobilität / Heizungsumstellung auf Wärme-Contracting / Heizungsumstellung auf Fernwärme
SW Jülich
(derzeit keine Förderproramme)
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen und begleiten Sie rund um das Thema Energieeffizienz und Förderprogramme. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Selbstgenutztes Eigentum
Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung können entweder über die BEG-Förderung (BAFA oder KfW) gefördert werden oder über eine steuerliche Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer 20 % der angefallenen Kosten verteilt auf 3 Jahre und 50 % der Baubegleitung und Fachbauleitung, welche komplett im 1. Jahr vollständig abziehbar ist (Stand 05/2024).
Detaillierte Hinweise finden Sie auf der Seite vom Finanzamt NRW.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir steuerrechtlich Themen nicht beraten. Weitere Details erfahren Sie über Ihren Steuerberater.
Vermietetes Eigentum
Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind gesondert zu betrachten.
Hierzu ist es hilfreich sich über Ihren Steuerberater ausführlich über die Möglichkeiten zu informieren.
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen und begleiten Sie rund um das Thema Energieeffizienz und Förderprogramme. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.