Was wir Ihnen bieten:
Mit dem Berechnungsmodell für den Energiebedarfsausweis können Sie das Einsparpotential für weitere Energiedienstleistungen herausfinden.
Ablauf
Allgemeine Informationen
Der Energiebedarfsausweis ist mehr als nur ein öffentlich rechtliches Pflichtpapier
Bei der Besichtigung einer Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll und unter die Energieeinsparverordnung fällt, muss er vom Besitzer/Besitzerin oder auch Makler/Maklerin vorgelegt werden. Pflicht sind Energieausweise im Altbau seit 2009 und im Neubau seit 2002.
Ein potentieller Hauskäufer oder auch Mieter soll mit einem Energieausweis informiert werden, wie hoch sein Verbrauch für Raumwärme und Warmwasser sein könnte.
Ferner ist es möglich, falls das Gebäude im Computer abgebildet ist, in wenigen Schritten aus dem Datensatz Varianten zu bilden, die zeigen können, wie hoch das Einsparpotential bei gedämmten Wänden und Dach sowie bei neuen Fenstern und/oder mit einer neuen Heizungsanlage sein könnte.
Welche Daten erfasst der Energiebedarfsausweis?
Der Energiebedarfsausweis ermittelt, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser und Lüftung im Jahr benötigt wird. Diese Daten werden mit Hilfe vom Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Standort, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche) und technische Gebäude- und Heizungsdaten berechnet. Die Berechnung erfolgt unter standardisierten Rahmenbedingungen.
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