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effeff.ac Beratungszentrum
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Einen Energieausweis erstellen lassen
Der Energieausweis wird umgangssprachlich manchmal auch als Energiepass bezeichnet.
Im Energieausweis wird die energetische Bewertung eines Gebäudes dokumentiert.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt im Abschnitt 5 die Ausstellung und Verwendung von (Gebäude-) Energieausweisen.
Hinweis: Grundsätzlich wird zwischen Ausweisen auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs unterschieden. Eine weitere Unterscheidung besteht zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden.
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein bedarfsbasierter Energieausweis vorgeschrieben. Der Bedarfsausweis darf grundsätzlich immer ausgestellt werden.
Verbrauchsbasierte Energieausweise dürfen erstellt werden:
Im Energieausweis für Bestandsgebäude sind mögliche kosteneffiziente Modernisierungsvorschläge verpflichtend anzugeben.
Energieausweis-Pflicht bei Verkauf und Vermietung
Soll ein bebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, vermietet, verpachtet oder einem Leasingnehmer überlassen werden, ist dem Interessenten der Energieausweis zugänglich zu machen (z.B. durch Vorlage, Aushang im Objekt, etc.); bei Vertragsunterzeichnung ist der Energieausweis auszuhändigen.
Für Immobilienanzeigen bestehen folgende Pflichtangaben:
Für denkmalgeschützte Gebäude entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Jeder Energieausweis wird zentral beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert.
Verstöße gegen den Abschnitt 5 der EnEV können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden.