Modernisierung: Geringer Mehraufwand, große Wirkung
Gebäudetyp: freistehendes Zweifamilienhaus
Ort: Aachen
Gebäudeteil: Wohnhaus
Baujahr Gebäude: 1928
Baujahr Anlagentechnik: 1980
Was wurde gemacht
- Da ein Teil der Kellerräume in den beheizten Bereich einbezogen werden sollte, erfolgte eine Dämmung der Bodenplatte – integriert in den Aufbau der neu verlegten Fußbodenheizung – mit Polyurethanplatten der Stärke 5 cm WLG (Wärmeleitgruppe) 025 sowie 2 cm WLG 035.
- Die in diesem Bereich vorhandenen anteiligen Kelleraußenwände (gegen Erdreich) wurden von innen mit einer besonders feuchtigkeitsaufnehmenden Dämmplatte – 14 cm WLG 045 – verkleidet.
- Die darüber liegenden Anteile (gegen Außenluft) erhielten eine Sockeldämmung in 18 cm WLG 035.
- Ferner wurden die Kellertüren erneuert und der Kellerabgang aus bauphysikalischen Gründen gedämmt.
- Zwischen den unbeheizten Kellerräumen und dem Erdgeschoß wurde die Kellerdecke von der Warmseite mit 12 cm WLG 035 gedämmt. Die Dämmung der Außenwände erfolgte mit einem offenporigen Styropor in der Stärke 20 cm WLG 035. Ebenso wie mineralische Dämmstoffe weist dieser – im Gegensatz zu konventionellen Styropor – den gleichen Diffusionswiderstand (µ = 10) wie eine Ziegelwand auf.
- Zur Vermeidung von Wärmebrücken wurden die Treppenaufgänge der vorhandenen Eingänge abgerissen und – thermisch getrennt – erneuert.
- Die vorhandenen Holzfenster – ausgestattet mit Einfachverglasung – wurden durch Kunststofffenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung mit einem Uw-Wert von 0,8 W/(m²K) ersetzt. Ebenso wurden die Eingangstüren ausgetauscht.
- Da die Dachgeschoßebene komplett ausgebaut wurde, kam im Zuge der Dacherneuerung eine Schrägdachdämmung in 22 cm WLG 035 zum Einbau. Gaubenfront und –seiten wurden mit 18 cm WLG 035, das Gaubendach ebenso wie die Flachdächer mit 24 cm WLG035 gedämmt. Die im Dach verbauten Dachflächenfenster weisen einen Uw-Wert von 1,4 W/(m²K) auf.
- Zwecks Qualitätssicherung wurde die obigen Maßnahmen mittels Wärmebildkamera und Luftdichtigkeitsmessung überprüft.
- Die vorhandenen Niedertemperatur-Heizkessel wurden durch eine Sole-/Wasserwärmepumpe ersetzt. Diese wird bei der Trinkwassererwärmung durch eine thermische Solaranlage unterstützt. Außerdem erfolgte bei der Wärmeübertragung nach Demontage der vorhandenen – defekten – Heizkörper eine Umrüstung auf Fußboden-/Wandflächenheizung. Diese wurde selbstverständlich mit einer raumweisen elektronischen Regelung versehen und wohnungsweise ein hydraulischer Abgleich durchgeführt.
- Zur Sicherstellung des erforderlichen Luftwechsels kamen wohnungsweise getrennte kontrollierte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (≥85 %) zum Einsatz. Die wohnungsweise Trennung unterbindet unerwünschte Telefonieeffekte und ermöglicht eine einfache Abrechnung.
Die Summe aller Maßnahmen führte zu einer Unterschreitung des EnEV-Neubauniveaus (EnEV 2007) um 30 %, nach KfW handelt es sich also um ein Energiesparhaus 70. Der Vergleich mit dem EnEV-Neubauniveau (damals nach EnEV 2007) erbrachte nach Abzug der höheren Fördergelder Mehrkosten von 104,50 € für alle zusätzlichen bzw. verbesserten Maßnahmen.
